Seit Oktober 2012 auch in Bayern Pflicht, Übergangsfrist für Altbauten beachten
Als der Familienvater den Alarm des Rauchmelders hört, zögert er nicht lange: Sofort rennt er aus dem Keller nach oben. Aus dem Wohnzimmer schlagen ihm schon Flammen entgegen. Gerade noch rechtzeitig kann er seine beiden Söhne aus dem Kinderzimmer nebenan ins Freie bringen. Die Kinder bleiben unverletzt, der 36-jährige kommt mit einer Rauchgasvergiftung davon.
Der Fall aus Aiglsbach (Landkreis Kehlheim) aus dem Juni diesen Jahres ist ein gutes Beispiel dafür, wie Rauchmelder Leben retten können. Meistens bleiben den Bewohnern nämlich nur drei Minuten, um den Flammen und vor allem den giftigen Rauchgasen zu entkommen. Immerhin reichen gerade mal 100 g glimmender Kunststoff, um eine 80 m2 große Wohnung in kurzer Zeit vollzuqualmen.
Die hochgiftigen Gase führen zur Bewusstlosigkeit und verätzen die Lunge. Die Folge kann eine tödliche Rauchvergiftung sein, auch wenn man scheinbar noch rechtzeitig von der Feuerwehr aus dem Haus gerettet wird.
Auch in Bayern Vorschrift
2003 war Rheinland-Pfalz das erste Bundesland, in dem die Rauchmelderpflicht eingeführt wurde. Mittlerweile haben zwölf Bundesländer eine entsprechende Vorschrift erlassen.
Seit Oktober 2012 ist auch Bayern dabei. Seitdem müssen die Sensoren in Neubauten installiert werden, in Altbauten gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017. Die Warnmelder müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluchtwegen (Fluren) installiert werden. Der Eigentümer bzw. Vermieter ist für den Einbau verantwortlich, der Mieter übernimmt dann die Wartung, sollte nichts anderes vereinbart worden sein.
Immerhin stieg die Zahl der Brandopfer in Bayern von 1998 bis 2010 an – entgegen dem Bundestrend. Im Jahr 2010 kamen in Bayern noch 48 Menschen bei rund 4000 Wohnungsbränden ums Leben. Zwei Drittel von ihnen wurden nachts im Schlaf von den Flammen überrascht. Dann, wenn auch der Geruchssinn schläft und der Bewohner den Rauch nicht riechen kann!
Zahl der Brandtoten gesunken
In Bundesländern, in denen Brandmelder schon länger Pflicht sind, sanken dagegen die Opferzahlen – das ist zumindest das Ergebnis der erst vor kurzem veröffentlichten „Sulzburger Studie zur Einführungspflicht von Rauchwarnmeldern“ (von Dr.-Ing. Sebastian Festag, Erich Schmidt Verlag, Berlin, ISBN: 978-3503144792, auch als pdf-Datei aus dem Internet herunterladbar unter www.baulinks.de). Die Ergebnisse werden beim Blick ins Ausland bestätigt: In den USA, wo es schon sehr lange eine Rauchmelderpflicht gibt, sank die Zahl der Toten um 50 %, in Großbritannien um 40 % – beeindruckende Zahlen, auch wenn die Rückgänge hier sicherlich noch andere Gründe hatten.
Die Sensoren sind dabei gleich zweifach wirksam: Zum einen können sich die Bewohner schneller in Sicherheit bringen, wenn sie rechtzeitig gewarnt werden. Zum anderen können so auch die Rettungskräfte früher benachrichtigt werden.
Keine Kontrollen geplant
Die Entscheidung des Bayerischen Landtags aus dem April 2012 soll ausdrücklich „Leib und Leben der sich in der Wohnung aufhaltenden Menschen“ schützen, so der Wortlaut im Änderungsantrag für den Artikel 46 der Bayerischen Bauordnung. „Wir wollen unnötige Bürokratie vermeiden und die Privatsphäre der Wohnungsnutzer schützen. Deshalb wird es weder eine staatliche Kontrolle noch Bußgelder geben“, so Innenminister Joachim Herrmann. Mit „Rauchmelder-Kontrollen“ von Polizei oder Ordnungsamt ist also nicht zu rechnen.
Strafrechtliche Konsequenzen möglich
Kommt es allerdings zu einem Brand in einem Haus mit einer bzw. mehreren Mietwohnungen, in dem kein Rauchmelder installiert ist, könnte es zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen, zumindest wenn Menschen zu Schaden kommen. Denn dann könnte der fehlende Warnmelder eine Verletzung der Sorgfaltspflicht sein – und man könnte theoretisch wegen eines Fahrlässigkeitsdelikts (Brandstiftung, Körperverletzung, Tötung) bestraft werden.
„Ob in einem konkreten Fall dann tatsächlich eine Strafbarkeit eintritt, hängt allerdings von weiteren Voraussetzungen ab. Insbesondere ist der (Schadens-) ‚Erfolg‘ nur dann ursächlich und zurechenbar, wenn der Einbau von Rauchwarnmeldern in der konkreten Gefahrensituation mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Verhinderung des Schadens oder zu einem (wesentlich) geringeren Schaden geführt hätte. Das lässt sich nur anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalles beurteilen“, so Hannes Hedke, Regierungsdirektor und stellvertretender Pressesprecher des Bayerischen Justizministeriums gegenüber „Siedlung und Eigenheim“.
Außerdem könnte ein geschädigter Mieter Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen.
Versicherungsschutz bleibt
Der Verlust des Versicherungsschutzes droht allerdings nicht, so zumindest die Aussage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft: „Praktisch gibt es keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, weil der fehlende oder unsachgemäß betriebene Rauchwarnmelder für den Schaden bzw. die Schadenshöhe ursächlich sein müsste. Ein solcher Zusammenhang kann in der Regel nicht hergestellt werden. Das zeigen auch die bisherigen Schadenserfahrungen: Fälle, in denen ein fehlender oder unsachgemäß betriebener Rauchwarnmelder negativen Einfluss auf die Entschädigung eines versicherten Sachschadens hatte, sind uns nicht bekannt.“
Es bleibt so zu hoffen, dass mit der Vorschrift die Zahl der Brandtoten auch in Bayern sinken wird. Die paar Euro, die ein Rauchmelder kostet, sollte es allemal wert sein, auch für das Haus oder die Wohnung, die ein Eigenheimbesitzer selbst bewohnt.
Rauchmelder richtig anbringen Die Rauchmelder sollten immer waagerecht an der Decke angebracht werden. Wichtig dabei ist, sie immer in der Mitte des Raumes zu befestigen, da der Rauch oft nicht in die Ecken zieht. Größere Räume können dabei natürlich auch mit mehreren Geräten versehen werden. Da die Sensoren relativ leicht sind, genügt es oft, sie anzukleben. In Küche oder Bad sollten Sie auf die Sensoren verzichten, dort könnten die aufsteigenden Wasserdämpfe Fehlalarme produzieren. |
Quelle: Sören Keller; eigenheimerverband.de